FAQ

Häufig gestellte Fragen

Mit dem Corona-Antigen Test kann die PCR Testkapazität entlastet werden. Das Ergebnis kann über eine mögliche Infektion informieren und die Infektionskette unterbrechen. Es wird ein Abstrich aus dem Mund Rachen- und/oder Nasenrachenraum(Nasopharynx) genommen. Das entnommene Probenmaterial wird danach in einer entsprechenden Lösung zusammengebracht, um Eiweiße von SARS-CoV-2 nachweisen zu können. Das Ergebnis kann nach ca. 15 Minuten abgelesen werden.

Die Anforderungen des RKI und des Gesundheitsamtes für Covid-19 Schnelltests sind von der BfArM vorgeschrieben. Die Corona-Antigen-Schnelltests gehören in die am 15. Oktober 2020 erlassene Corona Testverordnung und sind somit Teil der aktuellen Teststrategie. Eine komplette Liste der zertifizierten Antigentests erhalten Sie hier.

Ja. Grundsätzlich dürfen Personen ab dem dritten Lebensjahr sich testen lassen. Eltern müssen Kinder unter 14 Jahren zum Termin begleiten. Kinder über 14 Jahren dürfen mit einer Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten einen Test buchen und eigenständig den Termin wahrnehmen.

Ja. Laut der aktuellen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit wird ein negatives Ergebnis eines Antigen Schnelltests für die Einreise nach Deutschland anerkannt. Der Testnachweis kann in Papierform oder in einem elektronischen Dokument vorgelegt werden. Eine Quarantäneverkürzung ist erst ab dem 5. Tag möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Wenn ein Verdacht auf SARS-CoV-2 besteht, darf kein PCR Test zur Bestätigung bei uns erfolgen. Der PCR Test erfolgt in staatlichen medizinischen Einrichtungen. Sie müssen sich unverzüglich in häuslicher Quarantäne begeben.

Nein. Wenn Sie sich in unseren Testzentrum testen lassen, werden die Kosten von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.

Jedes Land hat unterschiedliche Einreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich über die Lage ihres Reiseziels. Internationale Reisen benötigen in der Regel einen PCR Test.

Gilt ein Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2, muss laut dem Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dabei ist es zwingend notwendig, dass Sie sich in Quarantäne begeben, damit es zu keiner weiteren Ausbreitung der Erkrankung kommt.

Falls Sie einen Antigen Schnelltest gemacht haben, muss dieser durch einen PCR Test bestätigt werden. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie über diese Website: https://tools.rki.de/PLZTool/

Im Falle eines positiven Testergebnisses erhalten Sie im Anschluss weitere Informationen.

Corona-Antigen-Schnelltests bieten eine Möglichkeit, vermehrt auf SARS-CoV-2 zu testen und Infektionen schneller zu erkennen. Die Corona-Schnelltests eignen sich daher insbesondere für Beschäftigte, Besucher, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäuser und weiteren medizinischen Einrichtungen. So kann insbesondere vermieden werden, dass sich Risikogruppen (Ältere und vorerkrankte Personen) mit dem Coronavirus anstecken. Zudem dient der Corona-Schnelltest bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten für eine Verkürzung der Quarantänepflicht. Der Corona-Schnelltest kann dann frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.